Wirtschaftskriminalität in der Schweiz, Die Lage 2000

Abstract vom 10. Januar 2001, basierend auf einer Publikation von PricewaterhouseCoopers
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Wirtschaftsdelikte werden zunehmend als Gefahr für die Unternehmen und das Gemeinwesen wahrgenommen. PricewaterhouseCoopers hat zu diesem Thema im Sommer 1999 eine Umfrage bei Schweizerischen Unternehmen gestartet. Als Grundgesamtheit wurden die Unternehmen der Top 500-Liste der Handelszeitung sowie 79 ausgewählte Finanzdienstleister ausgewählt. Zur Auswertung kamen 67 Fragebogen.

Die Fragebogen wurden überwiegend von Kadermitarbeitern  beantwortet, was zeigt, dass die Bewältigung des Themas Wirtschaftskriminalität in allen Funktionsbereichen und Branchen als Chefsache interpretiert wird.

Wenn der erlittene Vermögensverlust der 67 befragten Unternehmen auf die Grundgesamtheit hochgerechnet wird, ergibt sich über die letzten 5 Jahre ein Vermögensverlust von jährlich CHF 380 Millionen. Die Dunkelziffer wurde nicht berücksichtigt.

18% aller Täter stammen aus dem Unternehmen selbst. Sie gehören zu 81% dem Management an und verursachen drei Viertel des gesamten Schadens. Externe Täter sind zwar für 82% aller Delikte verantwortlich, generieren aber nur ein Viertel der Schadenssumme. Der gefährlichste potentielle Wirtschaftstäter ist folglich der Manager.

Unter den Deliktarten dominieren klar die Vermögensdelikte. Anhand der Schadenssumme der nicht zuordenbaren Delikte zeigt sich ausserdem, dass Schweizer Unternehmen Mühe haben, die Fälle rechtlich zu kategorisieren.

Die Aufdeckung der Wirtschaftsdelikte erfolgt zu 40% durch Zufall. Als deliktsfördernd gelten Schwächen im internen Kontrollsystem sowie Tätergemeinschaften. E-Fraud (z.B. Missbrauch von E-commerce) wird als Hauptrisiko für neue Tatgelegenheiten betrachtet.

Bei der Aufdeckung von Wirtschaftsdelikten wird als betriebsinterne Massnahme vor allem die Rechtsabteilung und/oder die Interne Revision eingesetzt, als betriebsexterne Massnahme wird ein Rechtsanwalt beauftragt. Als rechtliche Massnahme wird vor allem eine fristlose Kündigung ausgesprochen und/oder Strafanzeige erstattet. Bei der Aufdeckung eines Wirtschaftsdeliktes wird vorwiegend das Management informiert.

Bei den Unternehmen hat sich das Bewusstsein durchgesetzt, dass nicht nur ein starkes internes Kontrollsystem und die Aufstellung oder Verbesserung von Kontrollen und Richtlinien notwendig ist, um Wirtschaftsdelikte zu verhindern. Auch das Beachten der weichen Faktoren wie z.B. Ausbildung und Sensibilisierung von Management und Mitarbeiter sind von Bedeutung.

Wirtschaftskriminalität ist kein monokausales, sondern ein gesamtheitliches Problem. Entsprechend muss auch die Problemlösung aus einer gesamtheitlichen Sichtweise heraus angegangen werden. Dazu gehört die Vermittlung von gesellschaftlichen Werten genauso wie die ökonomische Sicherung des Einzelnen. Ebenso unerlässlich ist eine effiziente Gesetzgebung und Strafverfolgung. Unternehmensintern gehört die Sensibilisierung für das Problem sowie die institutionenorientierte Prävention dazu. Ausserdem ist die Werthaltung der Mitarbeiter und die Förderung der Unternehmensintegrität von grösster Bedeutung.

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